Allgemeine Geschäftsbedingung Glutform GmbH

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen Glutform GmbH und dem Besteller. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung von Glutform. Wurden die AGB einmal vereinbart, gelten sie auch für alle weiteren Vertragsverhältnisse zwischen Glutform und dem Besteller. Es gilt jeweils die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft stehende Fassung der AGB.

1. Angebote, Bestellungen
Die Angebote von Glutform GmbH sind freibleibend. Der Vertrag zwischen Glutform GmbH und dem Besteller ist abgeschlossen, sobald Glutform GmbH den mündlichen oder schriftlichen Auftrag des Bestellers bestätigt hat. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Glutform GmbH ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Diese gilt vom Besteller als anerkannt, sofern dieser nicht binnen drei Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich gegen deren Inhalt einspricht.

2. Preise
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer in CHF. Sämtliche Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen sowie Zusatzkosten gehen zu Lasten des Bestellers und werden zusätzlich verrechnet.

3. Abholung ab Lager / Lieferung
Grundsätzlich wird die Ware / Material ab Lager abgeholt und geht dem Besteller zu Lasten. Wünscht der Besteller eine Lieferung, kann diese für ein Entgelt des Bestellers von der Glutform GmbH geleistet werden. Liefervorschriften des Bestellers sind für Glutform GmbH nur verbindlich, wenn Glutform GmbH diese schriftlich bestätigt hat. Die Lieferkosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Grundlegend sind wir in der Wahl der Transportmittel frei.

4. Lieferfristen
Glutform GmbH wird die zugesicherte Lieferwoche nur einhalten, wenn der Besteller seinen Pflichten nachkommt und die erforderlichen Unterlagen bis zum vereinbarten Zeitpunkt bei Glutform GmbH eintreffen. Bei zu spätem Eintreffen ist Glutform GmbH nicht länger an eine vereinbarte Lieferfrist gebunden.

5. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Vertragsabschluss auf den Auftraggeber über.

6. Abnahme der Lieferungen und Gewährleistungen
Mängel betreffend Gewicht, Stückzahl, Beschaffenheit und Preis der Ware sind innert 10 Tagen nach Erhalt derselben Glutform GmbH schriftlich anzuzeigen, ansonsten die Ware und der Preis als genehmigt gelten. Erfolgt keine solche Mitteilung, gelten die Ware und der Preis als anerkannt und allfällige Gewährleistungsansprüche des Bestellers entfallen.
Glutform GmbH verpflichtet sich, bei rechtzeitiger Mitteilung gemäss Abs. 1 dieser Ziff. 8 auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin, alle Teile der Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar sind, gegen deren Rückgabe innert angemessener Frist kostenfrei zu ersetzen. Zur Vereinfachung der Abwicklung, wird die zurückgesandte Ware dem Besteller in der Regel gutgeschrieben und die Ersatzware neu fakturiert.

7. Rücksendungen
Rücksendungen ohne vorherige Rücksprache mit Glutform GmbH werden nicht entgegengenommen.

8. Haftung
Glutform GmbH haftet dem Besteller nur für Verschulden aus Absicht und Grobfahrlässigkeit.

9. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt Eigentum von Glutform GmbH bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen. Glutform GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.

10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind vom Besteller ohne Abzüge innert Zahlungsfrist gemäss Rechnung zu leisten (ausgenommen sind gewährte Skonti, Rabatte). Wenn nichts anderes vermerkt gilt eine Zahlungsfrist von 10 Tage. Wir behalten uns vor Akontorechnungen zu stellen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Zahlungsfrist tritt ohne weitere Mahnung der Verzug ein. In diesem Falle ist Glutform GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 6 % p. a. geltend zu machen.

11. Gewährleistung für Sachmängel

11.1  Wir leisten Gewähr für Fehlerfreiheit und zugesicherte Eigenschaften entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion und/oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert des Liefergegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zu einer Mängelrüge.

11.2  Mängelrügen sind unverzüglich zu melden und sind ausgeschlossen, wenn sie uns nicht innerhalb von 10 Werktagen Abschluss der Montage schriftlich gemeldet werden. Mängel die auch bei sorgfältigster Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber 10 Werktage nach ihrer Entdeckung zu melden. Ist der gelieferte Gegenstand mit Mängeln behaftet, die seinen Wert und/oder die Gebrauchstauglichkeit nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, oder fehlt ihm eine zugesicherte Eigenschaft, werden wir den Mangel nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist kostenlos entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beheben. Der Kunde hat uns dazu Zeit und Gelegenheit zu geben. Geschieht dies nicht oder werden ohne unsere ausdrückliche Zustimmung Veränderungen oder Reparaturen an dem bemängelten Gegenstand vorgenommen, so sind wir von der Mängelhaftung befreit.

11. Garantiebestimmungen
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers des Produktes.

12. MWST
Unsere MWST Registernummer lautet CHE-183. 802.032.

13. Anwendbares Recht
Die Vertragsverhältnisse zwischen Glutform GmbH und dem Besteller unterstehen ausdrücklich Schweizerischem Recht.

14. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Glutform GmbH.

Gluftorm GmbH, Mai 2015